AGB

Liefer- und Verkaufsbedingungen

Allgemein

  1. Alle gelieferten Gegenstände bleiben bis zur vollständigen Bezahlung das unveräußerliche Eigentum von Johann Laska u. Söhne GmbH & Co. KG (JLS).
  2. Gerichtsstand und Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlungen ist Linz.
  3. Unterlagen und Pläne, die von JLS angefertigt wurden, dürfen ohne unsere Zustimmung weder vervielfältigt noch dritten Personen bzw. Wettbewerbern zugänglich gemacht werden.
  4. Alle Transport- und verkaufsverpackungen sind ARA - entpflichtet. Verpackungsmaterial als Ware ist nicht entpflichtet.

 

Preise und Zahlung

  1. Alle Preise verstehen sich in EURO zu vereinbarten Bedingungen, inkl. Verpackung ab Lager, jedoch freibleibend bis zum Zeitpunkt der Lieferung.
    • Die Preise gelten netto Kassa, zahlbar innerhalb 30 Tagen ab Rechnungsdatum, wenn nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
    • Die angeführten Preise enthalten keine Umsatzsteuer, diese wird gesondert auf der Rechnung ausgewiesen.
  2. Bei Zahlungsverzug bei vereinbarter Ratenzahlung tritt Terminverlust ein.
  3. Bei Überschreitung des Zahlungszieles verrechnen wir Verzugszinsen und anfallende Spesen.

 

Lieferung

  1. Die Lieferung der Gegenstände erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Käufers, wenn nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
  2. Eine Transportversicherung ist auf Wunsch gegen gesonderte Verrechnung möglich.
  3. Nur sofort nach Erhalt der Lieferung schriftlich an uns übermittelte Beanstandungen können berücksichtigt werden.
  4. Die Lieferfrist beginnt erst mit Eingang der Anzahlung, wenn eine solche vereinbart wurde.
  5. Die Angaben über Liefertermine sind unverbindlich, es sei denn, wir bestätigen ausdrücklich und schriftlich deren Verbindlichkeit.
  6. JLS übernimmt keine Haftung für Lieferverzögerungen durch Lieferanten.

 

Montagen und Services

  1. Montagen und Services werden grundsätzlich gegen Nachweis verrechnet. Die Verrechnung erfolgt nach der aufgewendeten Zeit.
    Der Auftraggeber wird daher ersucht, die von unseren Monteuren vorgewiesenen Aufzeichnungen über Arbeitszeit und Material zu bestätigen.
    Wir behalten uns das Recht vor, Fremdfirmen zu beauftragen.
  2. Überstunden und andere Zulagen werden mit den gesetzlichen Zuschlägen verrechnet.
  3. Falls die Montage ohne unser Verschulden in mehreren Abschnitten durchgeführt werden muss, behalten wir uns vor, die durch vermehrte Anfahrten oder Übernachtungen zusätzlich verursachten Kosten ebenfalls in Rechnung zu stellen.
  4. Der Auftraggeber hat die notwendigen Handwerksarbeiten (Maurer, Installateur, Elektriker etc.), vereinbarte HIlfskräfte und Betriebsmittel (Strom, Wasser, Druckluft etc.) kostenfrei beizustellen.

 

Haftung / Garantie

  1. JLS haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit und schließt eine Haftung für indirekte und/oder Folgeschäden, wie insbesondere Produktionsausfall beim Kunden, entgangener Gewinn und sonstige Vermögensschäden aus.
  2. Abgesehen von jenen Fällen, in denen von Gesetzes wegen das Recht auf Vertragsauflösung zusteht, behalten wir uns vor, den Gewährleistungsanspruch nach unserer Wahl durch Verbesserung, Austausch oder Preisminderung zu erfüllen. Der Vertragspartner hat stets zu beweisen, dass der Mangel zum Übergabezeitpunkt bereits vorhanden war. Die Ware ist nach der Ablieferung unverzüglich zu untersuchen. Dabei festgestellte Mängel sind uns ebenso unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 30 Tagen nach Ablieferung unter Bekanntgabe von Art und Umfang des Mangels bekannt zu geben. Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung zu rügen. Wird eine Mängelrüge nicht oder nicht rechtzeitig erhoben, gilt die Ware als genehmigt. Die Geltendmachung von Gewährleistungs- oder Schadenersatzansprüchen wegen des Mangels selbst sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung auf Grund von Mängeln sind in diesen Fällen ausgeschlossen. Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate ab Lieferung/Leistung
  3. JLS übernimmt keine Garantie für Schäden, die aus nachfolgenden Gründen entstanden sind: Verletzung der Wartungs- und Bedienungsvorschriften, vertragswidrige Verwendung und ungeeignete Betriebsmittel.